Winterdienst
damit Glätte nicht verhängnisvoll wird!
Bei Schneefall ist mittels geeigneter Maschinen und Geräte der Schnee soweit technisch möglich zu entfernen. Anschließend ist die Fläche mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln (z.B. Lavagranulat, Glasasche, Sand, Kiesel, Splitt) abzustreuen.
Räum- und Streupflicht gilt für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen und öffentliche Liegenschaftsverwalter.
Die Gehwegreinigung ist Pflicht für Immobilienbesitzer. Die kann zwar per Mietvertrag an die Bewohner übertragen werden. Dennoch, die Verantwortung dafür, dass Passanten vor der Tür nicht ausrutschen, verbleibt. Nicht selten bevölkern Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind, die Gerichte. Damit das erst gar nicht so weit kommt, bieten wir Ihnen unsere Dienste an.
Wir sind mit dem notwendigen Equipment von Schneeschaufeln bis zu Schneefräsen und Schneepflügen ausgestattet. Die gesamte Peripherie ist bestens organisiert und aufeinander abgestimmt. Als Streumittel setzen wir möglichst umweltschonende Varianten ein. Von Gehwegen über Zufahrtswegen, von Ladezonen über Verkehrswege bis zu Parkflächen beseitigen wir sämtliche Flächen von Schnee und Eis auf Basis der kommunalen Winterdienstsatzungen.
Zudem sorgen unsere Streudienste im 24h-/7-Tage-Service dafür, dass die Glättebildung verhindert wird.