Leistungsbeschreibung Winterdienst
Leistungszeitraum: Saison: 01.11.-31.03.
Schneeräumung
Bei Schneefall ist mittels geeigneter Maschinen und Geräte der Schnee soweit technisch möglich zu entfernen. Anschließend ist die Fläche mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln (z.B. Lavagranulat, Glasasche, Sand, Kiesel, Splitt) abzustreuen.
Bei Schneefall sind die Räumarbeiten, sofern möglich, unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls durchzuführen. Während des Schneefalls ist der Winterdienst nur dann durchzuführen, wenn die Ortssatzung dies erfordert.
Vereiste Flächen sind sparsam mit geeigneten bzw. gemäß Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln zu behandeln. Die Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass ein Begehen der Flächen mit witterungsangepasstem Schuhwerk gefahrlos möglich ist.
Gefrorener Niederschlag ist mit entsprechenden Geräten (maschinell oder manuell) abzustreuen, so dass ebenfalls ein gefahrloses Begehen mit witterungsangepasstem Schuhwerk möglich ist.
Das Abstreuen gegen Bodenglätte ist entsprechend der Ortssatzung in dem vorgeschriebenen Zeitraum durchzuführen. Diese Arbeiten werden innerhalb 24 Stunden so häufig ausgeführt, wie es die Regelungen der Ortssatzung vorsehen und es die örtlichen Gegebenheiten erfordern.
Telefon: 030 / 23 46 12 10